Kosten
Vor Ihrem ersten Besuch in meiner Praxis besprechen wir am Telefon gerne gemeinsam die voraussichtlich entstehenden Kosten.
An Ihrem ersten Behandlungstermin sehen wir gemeinsam den Honorarvertrag ein. Je nach Wunsch können Sie den Betrag in bar begleichen, oder nach Erhalt der Rechnung zahlen.
Zusatzversicherungen, private KV und Beihilfe
Abgerechnet wird über die Gebührenordnung der Heilpraktiker. Je nach Versicherung und Betrag errechnet sich Ihr persönlicher Erstattungsbetrag.
Gesetzliche KV
Häufig ist es so, dass sich die gesetzliche KV an Heilpraktikerbehandlungen nicht beteiligt.
Ich unterstütze Sie gerne, indem ich meine Fortbildungsnachweise vorlege und Sie so die Erstattungsmöglichkeiten bei Ihrer KV abfragen können.